Vereinsboote

Allgemein

Die Clubboote dürfen sich Mitglieder der SGS jederzeit ausleihen.

Besondere Regelungen gelten bei den beiden Mariner 19 und den Jugendbooten.

Wichtig: Die jeweiligen Boote sollten grundsätzlich nur mit einer Einweisung benutzt werden um unnötige Schäden und Umbaumaßnahmen zu vermeiden.

Nach jeder Benutzung ist das Bordbuch zum jeweiligen Clubboot zu führen!

 

Jugendboote

  • Jugendboote dürfen nur von Jungsegler/innen ausgeliehen werden, die im Besitz eines DSV- Jüngstenscheins sind.
  • Es muss eine volljährige Aufsichtsperson mit Schlüssel für die Clubanlage während des Segelns anwesend sein und Aufsicht führen.
  • Jungsegler/innen dürfen die Clubboote grundsätzlich nur mit Schwimmweste benutzen.

Mariner 19

  • Die beiden Mariner 19 dürfen gegen eine Chartergebühr von 5,- € pro Stunde oder 50,- € Jahresgebühr ausgeliehen werden. Für Mitglieder, die einen Wasser- oder Trockenliegeplatz bei der SGS haben, ist die Benutzung der beiden Boote kostenfrei.

  • Vor dem Ausleihen muss eine spezielle Einweisung auf die Boote durch einen Trainer der SGS erfolgen.

  • Die beiden Boote sind ausschließlich für die Nutzung durch Erwachsene vorgesehen.

Anlieferung Mariner

Webcam-Bild

Windy-Vorhersage:

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Aktuelle Messwerte der Wetterstation: